In der Genfer Flüchtlingskonvention und im österreichischen Asylgesetz ist ganz genau festgelegt, wer Asyl bekommt und damit als Flüchtling in Österreich bleiben darf. Jeder Einzelne muss in einem Asylverfahren darlegen, dass er verfolgt wird oder Verfolgung befürchten muss. Oft werden Menschen verfolgt und sind in großer Gefahr, weil sie eine andere politische Meinung oder Religion haben oder zu einer geächteten sozialen Gruppe (wie in manchen Ländern zum Beispiel Homosexuelle oder geschiedene Frauen) gehören.
Die Stationen des Asylverfahrens
Um Asyl zu bekommen, muss nach der Ankunft in Österreich ein Asylantrag gestellt werden. Danach werden die Asylsuchenden von der Polizei befragt. Außerdem wird geprüft, ob Österreich oder ein anderes EU-Land für das Verfahren zuständig ist. Wenn Österreich zuständig ist, beginnt das inhaltliche Asylverfahren. Der Asylsuchende wird zu seinen Fluchtgründen genau befragt und seine Angaben werden genau geprüft. Asylverfahren können wenige Monate, manchmal aber auch einige Jahre dauern.
Die Entscheidungen
- Wird im Laufe des Asylverfahrens festgestellt, dass eine Person verfolgt wird oder ihr Verfolgung droht, dann bekommt sie Asyl und darf in Österreich bleiben. Damit wird der Asylsuchende zum offiziell anerkannten Flüchtling.
- Es kann auch so genannter „subsidiärer“ Schutz gewährt werden. Diesen Schutz bekommen Menschen, die zwar nicht unmittelbar verfolgt werden, aber im Herkunftsland von Bürgerkrieg, Folter oder anderer unmenschlicher Behandlung bedroht sind.
- Wird der Asylantrag hingegen abgelehnt und droht im Herkunftsland auch keine Gefahr, dann müssen die abgelehnten Asylsuchenden Österreich verlassen. Geschieht dies nicht freiwillig, können sie abgeschoben werden.