United Nations High Commissioner for Refugees

Nicht überall in EU ausreichend Schutz

EU-Regelungen, ©Reichl und Partner
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Vorurteil: Rundherum sind doch nur sichere Länder, warum kommen Asylsuchende nach Österreich?

Welches Land in der EU für ein Asylverfahren zuständig ist, wird durch die so genannte Dublin-II-Verordnung geregelt. Das Verfahren muss laut dieser Verordnung grundsätzlich in dem Land durchgeführt werden, in dem ein Asylsuchender das erste Mal Asyl beantragt oder nachweislich „EU-Boden“ betreten hat. Schlepper versuchen aber, die Wege der Flüchtenden zu verschleiern, deshalb ist es manchmal schwer nachzuweisen, wo jemand in die EU eingereist ist.

Wenn ein Asylsuchender seinen ersten Asylantrag in Österreich stellt, ist fast immer Österreich zuständig und er muss hier bleiben, auch wenn Geschwister oder Freunde z.B. in London sind und er überhaupt nicht hierher wollte. Sollte die betreffende Person trotzdem nach Großbritannien weiterreisen und dort einen zweiten Asylantrag stellen, dann wird sie nach Österreich zurückgeschickt.

Europäische Asylverfahren haben unterschiedliche Qualität

Der Haken an der Dublin-II-Verordnung ist, dass es in Europa noch kein einheitliches Asylsystem gibt. Die Entscheidungen über Asylanträge können in den einzelnen EU-Ländern sehr unterschiedlich ausfallen. So bekommen knapp 70 Prozent der Menschen, die aus dem Bürgerkriegsland Afghanistan flüchten, in Österreich Schutz. In Griechenland sind es nur rund 10 Prozent.

In einigen Ländern erhalten Asylsuchende außerdem keine staatliche Hilfe, sondern müssen auf der Straße leben oder werden für lange Zeit eingesperrt, ohne etwas verbrochen zu haben. Österreich hat ein grundsätzlich funktionierendes Asylverfahren, in dem jeder Asylantrag genau geprüft wird. Asylsuchende müssen hier nicht auf der Straße leben.

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