Viele Asylsuchende wollen während ihres Asylverfahrens arbeiten, um einer Beschäftigung nachzugehen und für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Aber egal ob Lehrer, Krankenschwester oder Hilfsarbeiter: Für Asylsuchende ist es in Österreich aufgrund der rechtlichen Lage praktisch kaum möglich, eine Arbeitsbewilligung zu bekommen. Auch in vielen anderen EU-Staaten ist die Situation ähnlich.
In der Praxis können Asylsuchende nur gemeinnützige Arbeiten annehmen, weil sie dafür keine Arbeitsbewilligung brauchen. Darunter fallen Jobs wie Schnee räumen, Grünanlagen pflegen oder die Reinigung von Asylquartieren. Dafür bekommen Asylsuchende einen Anerkennungsbeitrag von wenigen Euro pro Stunde, auf staatliche Unterstützung sind sie aber nach wie vor angewiesen.
Bitte warten
Erst wenn das Asylverfahren positiv abgeschlossen ist und festgestellt wurde, dass jemand in Österreich bleiben darf, erhält der Flüchtling uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Manchmal kann das einige Jahre dauern. „Bitte warten“ heißt es daher auch für Jugendliche. Sie dürfen während des Asylverfahrens zwar in die Schule gehen, für eine Lehre ist es aber fast unmöglich, eine Bewilligung zu bekommen.
Auch für Erwachsene ist die Gefahr groß, dass sie durch die Zeit der Arbeitslosigkeit den Anschluss verlieren und es später schwerer haben, im Arbeitsleben wieder Fuß zu fassen. Viele Asylsuchende fühlen sich nutzlos, weil sie sich nicht selbst erhalten und zur Gesellschaft beitragen können.