Der Schwerpunkt der UNHCR-Aktivitäten in Österreich liegt – wie auch in anderen westeuropäischen Staaten – im Bereich des Rechtsschutzes für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge.
UNHCR beobachtet und kontrolliert die Umsetzung jener österreichischen Gesetze, die Flüchtlinge und Asylsuchende betreffen, nach den Kriterien des internationalen Flüchtlingsrechts, besonders im Hinblick auf die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951.
Eine weitere wesentliche Aufgabe von UNHCR in Österreich liegt in der Sicherstellung fairer Asylverfahren. Das Asylverfahren selbst wurde in der Genfer Flüchtlingskonvention nicht geregelt. Ein solches Verfahren ist aber in den westlichen Industrienationen zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus unerlässlich. UNHCR arbeitet gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Flüchtlingshilfsorganisationen (NGOs) an der Verbesserung der Verfahren und des österreichischen Asylsystems. Hierzu gehören unter anderem das Monitoring der Aufnahmebedingungen für Asylsuchende, besonders unbegleiteter Minderjähriger, aber auch die Evaluierung ausgewählter Asylbescheide, sowie das generelle Aufzeigen von Schutzdefiziten.
Auf Anfrage von Behörden, Gerichten, AnwältInnen, RechtsberaterInnen oder Asylsuchenden beziehungsweise Flüchtlingen, befassen wir uns aber im Rahmen unserer Möglichkeiten mit individuellen Fällen, wenn diese grundsätzliche Fragen zur Einhaltung internationaler flüchtlingsrechtlicher Standards aufwerfen.
Wichtig für uns sind auch Aufklärung und Information. So unterstützen wir im Rahmen unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beispielsweise LehrerInnen mit Schulmaterialen über Flüchtlingsthemen, organisieren Veranstaltungen oder gestalten Info-Kampagnen.
In Kooperation mit dem Bundesasylamt führt das UNHCR-Büro in Österreich im Jahr 2011 ein vom Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) und dem BM.I kofinanziertes Qualitätssicherungsprojekt zur Unterstützung der Behörden bei Asylverfahren unbegleiteter Minderjähriger (UBAUM) durch.
Wichtig fü