United Nations High Commissioner for Refugees
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Geplante Gesetzesänderung droht schutzberechtigte Familien weiter zu benachteiligen

28 Oktober 2011

Wien - Im Rahmen der Änderung des Kinderbetreuungs- und Familienlastenausgleichgesetzes droht so genannten „subsidiär Schutzberechtigten“ – also Menschen, die aufgrund von Gefahr für Leib und Leben aus ihrem Herkunftsland geflohen sind und die legal in Österreich leben – eine weitere Einschränkung. Laut Gesetzesentwurf soll der Zugang dieser Personengruppe zu Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld künftig noch weiter erschwert werden.

„Schon heute sind viele Kinder von subsidiär Schutzberechtigten beim Bezug von Familienleistungen benachteiligt“, so Dr. Christoph Pinter, Leiter des UNHCR-Büros in Österreich, „denn die Eltern dieser Kinder haben keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe, so lange sie nicht in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehen oder noch in Grundversorgung sind.“

Anstatt betroffenen Familien im Rahmen der Gesetzesänderung den Zugang zu Familienleistungen zu erleichtern, soll dieser nun weiter verschärft werden. Zukünftig wird beispielsweise auch Familien, die zwar im Arbeitsleben schon Fuß fassen konnten, aber ein geringes Einkommen haben, der Zugang zu Familienleistungen verwehrt bleiben.

„Für viele betroffene Kinder würde dies eine enorme Benachteiligung gegenüber allen anderen Kindern in Österreich bedeuten. Das wäre ein denkbar schlechter Start ins Leben. Mit einer adäquaten Unterstützung von Kindern wiederum kann der Grundstein für eine erfolgreiche Integration in Österreich gelegt werden“, so Pinter. UNHCR hat bereits eine Stellungnahme zum Gesetzesvorschlag eingebracht und appelliert nun zum Ende der Begutachtungsfrist an das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, subsidiär schutzberechtigten Kindern die gleiche Unterstützung wie Flüchtlingskindern und österreichischen Kindern zukommen zu lassen und ihre Integration dadurch von Anfang an bestmöglich zu fördern.

UNHCR erneuert außerdem seinen Appell nach einer allgemeinen Gleichstellung von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten, wie etwa beim Aufenthaltsrecht, der Ausstellung von Dokumenten und beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft.

2010 haben in Österreich 1.749 und im Jahr 2011 bis Ende September 1.406 Menschen subsidiären Schutz erhalten. Die meisten von ihnen kamen aus Ländern mit bürgerkriegsähnlichen Situationen wie zum Beispiel aus Afghanistan, Irak, Tschetschenien oder Somalia.

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