Genf/Wien - Heute vor genau 60 Jahren wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. Der Jahrestag fällt in eine Zeit, in der Flucht und Vertreibung vor zunehmend komplexeren Hintergründen stattfinden und Entwicklungsländer die große Mehrheit der Flüchtlinge weltweit aufgenommen haben.
Das Abkommen wurde am 28. Juli 1951 verabschiedet, um das Flüchtlingsproblem in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg zu lösen. Angesichts neuer Flüchtlingskrisen Ende der 1950er und Anfang der 1960er Jahre wurde es notwendig, dessen ursprünglich begrenzten geographischen und zeitlichen Anwendungsbereich auszuweiten. Dies erfolgte mit der Verabschiedung eines formellen Protokolls zu dem Abkommen im Jahre 1967. Seitdem gilt die Konvention nicht nur universal, sondern auch global.
Die Konvention definiert, wer ein Flüchtling ist. Danach handelt es sich um eine Person, die aus „wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung aufgrund ihrer Rasse, Religion Nationalität, politischen Überzeugung oder wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe ihr Heimatland verlassen musste. Zudem legt das Abkommen Mindeststandards für die rechtliche Behandlung von Flüchtlingen fest. Kernstück des Abkommens ist das Gebot des sogenannten Non-Refoulement (Nicht-Zurückweisung), das den individuellen Schutzanspruch gegenüber dem Unterzeichnerstaat vor Abschiebung in eine Verfolgungsgefahr manifestiert.
Bis heute bleibt die Konvention das Fundament des internationalen Flüchtlingsschutzes. Deren Relevanz und Gültigkeit überdauerte sechs Jahrzehnte, in denen es massive Veränderungen in der Welt gegeben hat. Das Abkommen muss auch heute vielen, noch nie da gewesenen Herausforderungen standhalten.
„Die Gründe für Flucht und Vertreibung sind vielfältig so UN-Flüchtlingshochkommissar António Guterres. „Menschen werden nicht nur durch Krieg und Verfolgung entwurzelt, sondern auch durch extreme Armut und die Auswirkungen des Klimawandels. Diese Faktoren sind überdies zunehmend miteinander verbunden.“
In Somalia sind seit Jänner dieses Jahres über 170.000 Menschen in Nachbarländer geflohen. Sie gaben Hunger, die Dürre und die Unsicherheit in ihrem Land als Gründe für ihre Flucht an. Hunderttausende haben das umkämpfte Libyen verlassen, unter ihnen Flüchtlinge und Asylsuchende ebenso wie in noch weitaus größerer Zahl Migranten, die dort zuvor Arbeit gesucht und gefunden haben.
„Wir brauchen Mechanismen an den Ländergrenzen, die dem Schutz von Menschen Rechnung tragen, die in ihrer Heimat Angst um ihr Leben oder ihre Freiheit haben“, so Guterres. „Zudem müssen neue Wege gefunden werden, um die immer größer werdenden Lücken im internationalen Schutzsystem zu schließen. Statt Ängste und Verdächtigungen zu schüren gilt es, Toleranz und Miteinander zu fördern.“
Vier Fünftel aller Flüchtlinge weltweit leben in Entwicklungsländern und die aktuellen Krisen in Somalia, Libyen und der Elfenbeinküste haben diese Tendenz weiter verstärkt. Während Ostafrika mit der schlimmsten Dürre seit 60 Jahren kämpft, müssen Kenia, Dschibuti und Äthiopien zusätzlich noch fast 450.000 somalische Flüchtlinge beherbergen, Tendenz weiter steigend.
Inmitten der Turbulenzen des arabischen Frühlings waren Tunesien und Ägypten am stärksten von den Auswirkungen durch den Konflikt in Libyen betroffen. Kaum erholt von jahrelangen Konflikten, bietet Liberia über 150.000 Ivorern Zuflucht, die vor der Gewalt im Anschluss an die Wahlen in ihrem Land flohen.
Zum Vergleich: Im letzten Jahr wurden in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) rund 243.000 Aslyanträge gestellt, 29 Prozent aller Anträge weltweit.
„Europa schuldet es diesen Menschen, allen Flüchtlingen und auch sich selbst, die Werte der 1951 verabschiedeten Genfer Flüchtlingskonventionen hoch zu halten“, sagte der UN-Flüchtlingshochkommissar mit dem Hinweis, dass die EU die Kapazitäten habe, ihren Anteil bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu erweitern.
„Derzeit ist es sehr schwierig, von einem tatsächlichen gemeinsamen europäischen Asylsystem zu sprechen, da es weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der sozialen und rechtlichen Behandlung von Asylsuchenden gibt. Wir hoffen, der 60. Jahrestag der Genfer Flüchtlingskonvention wird dazu anspornen, ein echtes gemeinsames europäisches Asylsystem zu schaffen. Europa könnte zudem mehr Aufnahmeplätze zur Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Erstzufluchtsländern (das sogenannte Resettlement) bereitstellen“, fügte Guterres hinzu.
Dänemark war der erste Staat, der 1951 die Genfer Flüchtlingskonvention ratifizierte. Österreich hat die Konvention 1954 ratifiziert. 60 Jahre später sind 148 Staaten (drei Viertel aller Staaten) der Konvention und/oder ihrem Protokoll aus dem Jahre 1967 beigetreten. Nauru, als jüngster Staat, ist im Juni dieses Jahres beigetreten. Es gibt jedoch auch immer noch Weltregionen, vor allem in Süd- und Südostasien sowie dem Mittleren Osten, in denen die Mehrzahl der Länder die Konvention noch nicht ratifiziert haben.
UNHCR hat die Unterzeichnerstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention zu einem Ministertreffen eingeladen, das im Dezember in Genf stattfinden wird. Die Staaten können aus diesem Anlass ihr Bekenntnis zur Konvention als Schlüsseldokument für den Flüchtlingsschutz erneuern. Zudem sollen konkrete Vorschläge gemacht werden, um im jeweils eigenen Land vorhandene Probleme von Flüchtlingen und Staatenlosen zu lösen. Das Treffen soll auch dazu dienen, zukunftsweisende Wege zu finden, um Schutzlücken zu schließen, die nicht zuletzt durch den sich rasch verändernden Hintergrund von Flucht und Vertreibung entstanden sind.
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