UNHCR besorgt über griechische Asyl-Pläne

In EU-Recht verankerter „Zugang zu effektiven Rechtsmitteln“ vor Streichung

Athen/Wien, 15.5.2009 - Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR ist besorgt über weit reichende Änderungen im griechischen Asylsystem, wie sie ein geplantes Präsidentendekret vorsieht. Auslöser der Sorge ist die geplante Abschaffung einer substanziellen Qualitätskontrolle künftiger Asylanträge durch die bestehende, administrative zweite Instanz. Das würde Asylsuchenden den Zugang zu effektiven Rechtsmitteln (Berufung, Beschwerde) nehmen, wie er im EU-Recht verankert ist. „Die griechischen Pläne setzen die faire Prüfung von Asylanträgen nach internationalen und EU-Standards aufs Spiel“, sagt UNHCR-Sprecher Roland Schönbauer.

Die geplante Abschaffung der Berufungsmöglichkeit ist umso Besorgnis erregender als keine wesentlichen Verbesserungen für die Überprüfung der Anträge in der ersten Instanz vorgesehen sind. Derzeit garantiert die bestehende zweite Instanz eine effektive und substanzielle Beteiligung nicht-polizeilicher Stellen. Dies ist mit der Dezentralisierung der Entscheidungsbefugnis zu Polizeidirektoren in ganz Griechenland nicht mehr garantiert, was die Fairness des Verfahrens, aber auch die einheitliche und schlüssige Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention sowie anderer relevanter Instrumente des internationalen und des EU-Rechts aufs Spiel setzt.

UNHCR bedauert zudem, dass nach dem vorliegenden Entwurf die derzeit existierende Berufungs- bzw. Beschwerdeinstanz zwar für die anhängigen Verfahren weiterhin zuständig sein soll, jedoch ohne Entscheidungsbefugnis, lediglich in beratender Funktion. Diese Einschränkung rüttelt an den Grundfesten des Asylrechts und -verfahrens in Griechenland. Den Entscheidungen in zweiter Instanz würde es an Unabhängigkeit fehlen. Sie würden nicht dem Anspruch auf Objektivität genügen.

UNHCR hat seine Empfehlungen zu dem Entwurf des Präsidialdekrets den zuständigen Behörden präsentiert und hält sich bereit, die griechischen Behörden dabei zu unterstützen, internationale und europäische Standards für Verfahren zur Überprüfung der Flüchtlingseigenschaft einzuhalten.

Rückfragen: Gabrielle Sabourin, sabourin@unhcr.org, T: (+43/1) 260 60-4048


Veröffentlicht am: 15.05.2009