Kein "Dublin"-Transfer von Asylsuchenden nach Griechenland
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) hat sich erneut dafür ausgesprochen, keine Asylsuchenden im Rahmen des sogenannten „Dublin-Systems“ nach Griechenland zurückzuschicken. Auf Grundlage der gleichnamigen Verordnung ist geregelt, welcher EU-Staat die Durchführung eines Asylverfahrens übernimmt. In der Regel handelt es sich dabei um jenes Mitgliedsland, in das der Asylsuchende zuerst eingereist ist.
UNHCR hatte bereits im April einen entsprechenden Appell an die EU-Staaten gerichtet. In einem heute veröffentlichten neuem Informationspapier wird dieser Aufruf bekräftigt, da sich die Situation in Griechenland weiter verschärft hat. So ist die Zahl der unerledigten Asylanträge im ersten Halbjahr 2008 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf über 30.000 gestiegen .
Dies, so UNHCR, zeige die Überlastung des griechischen Asylsystems. Zudem müsse man davon ausgehen, dass sich darüber hinaus eine erhebliche Zahl von Asylsuchenden in Griechenland aufhalte, deren Anträge bislang formell nicht registriert worden seien. Hauptgründe hierfür sind nach UNHCR-Beobachtung die mangelnde Personal-Ausstattung der örtlichen Asylbehörden und hohe formale Hürden, die es erheblich erschweren, überhaupt einen Asylantrag zu stellen. UNHCR weist nochmals ausdrücklich auf die bereits im April geäußerte Befürchtung hin, "dass alle diese Faktoren in ihrer Gesamtheit möglicherweise zum Risiko von Refoulement (Beitrag zur Abschiebung in einen Verfolgerstaat) führen können."
UNHCR sieht auch weiterhin große Probleme bei der Qualität der Asylverfahren. So wurden im gesamten ersten Halbjahr 2008 bei 8.387 Entscheidungen in erster Instanz nur eine Person als Flüchtling anerkannt. Niemandem wurde ein humanitärer Status oder subsidiärer Schutz (menschenrechtlicher Abschiebungsschutz) gewährt. In zweiter Instanz wurden bei 2.886 Entscheidungen in 61 Fällen (2,1 Prozent) der Flüchtlingsstatus zuerkannt und in zehn Fällen (0,34 Prozent) ein humanitärer Status bzw. subsidiärer Schutz gewährt.
Inwieweit die auch in Griechenland mittlerweile umgesetzten EU-Asylrichtlinien in diesem Zusammenhang eine Änderung in der Praxis bewirken können, lässt sich derzeit noch nicht beurteilen. UNHCR bleibt deshalb bei seiner Position, weiterhin von Überstellungen nach Griechenland abzusehen, da Asylsuchende dort "übermäßigen Härten" ausgesetzt sind. Aus Gründen der Solidarität und mit Blick auf das Ziel eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sieht UNHCR die EU insgesamt in der Pflicht, Griechenland dabei zu helfen, ein funktionierendes Asylsystem herzustellen.
Veröffentlicht am: 05.12.2008




