EU-Qualifikationsrichtlinie

Am 6. November 2007 veröffentlichte UNHCR eine Studie zur Anwendung der EU-Qualifikationsrichtlinie. Die Richtlinie, die von der Europäischen Union im Jahr 2004 angenommen wurde, legt die Kriterien fest, die die Mitgliedstaaten zur Identifizierung von Personen anwenden, die internationalen Schutz benötigen.

Mit der Studie wird untersucht, wie grundlegende Bestimmungen der Richtlinie in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Dabei wird die Praxis in fünf Mitgliedstaaten analysiert (Deutschland, Frankreich,
Griechenland, Schweden und SlowakischeRepublik).

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Richtlinie zwar in einigen Punkten bereits zu größerer Einheitlichkeit in der Entscheidungspraxis der Mitgliedstaaten geführt hat, dass aber in anderen Fragen nach wie vor große Auslegungsunterschiede bestehen. Es bedarf weiterer großer Anstrengungen, um die angestrebte Vereinheitlichung der Rechtspraxis in den Mitgliedstaaten zu erreichen. Die Studie beinhaltet daher Empfehlungen an den Europäischen Rat, die EU Mitgliedstaatenund die Europäische Kommission.

Die Studie ist auf der englischsprachigen Homepage von UNHCR abrufbar.

 

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