Die Genfer Flüchtlingskonvention, das wichtigste Instrument des internationalen Flüchtlingsrechts, bezieht sich nicht explizit auf Menschen, die vor Konflikten fliehen, obwohl in den letzten Jahren die meisten großen Flüchtlingsbewegungen durch Bürgerkriege ausgelöst wurden, in denen religiöse, ethnische oder Stammesgewalt eskalierten.
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UNHCR vertritt jedoch den Standpunkt, dass Personen, die aus diesen Gründen fliehen und deren Staat sie nicht schützen kann oder will, als Flüchtlinge anzusehen sind. In regionalen Instrumenten wie der afrikanischen OAU-Konvention und der lateinamerikanischen Erklärung von Cartagena wird diese Auffassung ebenfalls vertreten. Einige Länder meinen jedoch weiterhin, dass Menschen, die vor Kriegsgeschehen fliehen, oder die Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure wie Milizen oder Rebellen fürchten, keinen Flüchtlingsstatus erhalten sollten. UNHCR ist hingegen der Ansicht, dass für die Bestimmung der Flüchtlingseigenschaft nicht der Urheber der Verfolgung ausschlaggebend ist, sondern ob die Person internationalen Schutz benötigt, weil dieser in ihrem Herkunftsland nicht gegeben ist.