Menschen verlassen ihre Heimat aus unterschiedlichsten Gründen: Krieg, Verfolgung, Naturkatastrophen oder auch der Wunsch nach einem besseren Leben veranlassen Menschen dazu, Zuflucht in einem anderen Land zu suchen. Aus völkerrechtlicher Sicht muss man jedoch zwischen jenen, die aus ihrer Heimat flüchten mussten und jenen, die „freiwillig“ in ein anderes Land reisen, unterscheiden. Mit Hilfe des Asylverfahrens wird festgestellt, wer ein Flüchtling ist.
Nach internationalem Recht ist ein Flüchtling eine Person, die ihr Heimatland verlassen hat, weil sie eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung auf Grund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Meinung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe hat.
Während Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen beschließen auszuwandern, noch durch ihren Heimatstaat geschützt sind, müssen Flüchtlinge ihre Heimat verlassen, weil ihr Heimatland sie nicht mehr schützen kann oder will. Diese unterschiedlichen Schicksale und Beweggründe wirken sich auf die rechtliche Stellung im Ankunftsland aus: Während Staaten in Bezug auf MigrantInnen weitgehend frei sind, über ihre Aufnahme zu entscheiden, sind sie durch internationale Abkommen verpflichtet, den Schutz von Flüchtlingen zu garantieren.
Auf der Suche nach Schutz in einem anderen Land, müssen Flüchtlinge häufig gefährliche Wege in Kauf nehmen. Weil sie ihre Heimat überstürzt verlassen mussten oder die entsprechenden Behörden im Land fehlen, haben Flüchtlinge oft keine Reisedokumente. Dazu kommt, dass die legalen Einreise-
möglichkeiten in potenzielle Aufnahmeländer für Schutzsuchende oft sehr begrenzt sind. Deshalb bleibt ihnen meist keine andere Möglichkeit, als sich skrupellosen Schleppern anzuvertrauen. Viele bezahlen für die Reise in eine bessere Zukunft nicht nur viel Geld, sondern auch mit ihrem Leben.