Staatenlosigkeit
In der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" von 1948 heißt es: „Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit." Darunter versteht man einen gesetzlich geregelten Bund zwischen einer Person und einem Staat. Dadurch werden für beide Seiten sowohl Rechte als auch Pflichten in politischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht erwirkt, zum Beispiel Wahlrecht oder Wehrpflicht.
Staatenlose Frauen, Männer und Kinder können kein Land offiziell als ihre Heimat bezeichnen. Dieser Umstand bewirkt, dass sich Staatenlose praktisch im"rechtsfreien Raum" befinden. Sie werden durch nationale Gesetze nicht ausreichend geschützt. Die weltweite Zahl der staatenlosen Personen ist sehr hoch – grobe Schätzungen gehen von 12 Millionen Menschen aus. Mangels eines Feststellungsverfahrens gibt es keine exakte Statistik. Die vom Innenministerium erfasste Zahl von rund 500 Männern, Frauen und Kindern kann daher als eine Untergrenze angesehen werden.
Selbst die Grundrechte von Staatenlosen, wie die auf Gesundheitsversorgung, Bildung und Teilnahme am politischen Leben werden vielerorts kaum geachtet. Diese Menschen zählen zu den am meisten Benachteiligten des politischen Systems des Nationalstaats, das sich im 19. Jahrhundert entwickelt hat.
Staatenlos wird man entweder durch bei der Geburt nicht erlangte Staatsbürgerschaft oder durch den Verlust der Staatsbürgerschaft. Ein Verlust kann verschiedene Hintergründe haben. Die wichtigsten sind:
- Staatsauflösung
- willkürliche Entziehung
- Verzicht
- Heirat oder Scheidung.
Einige völkerrechtliche Instrumente der Vereinten Nationen gehen auf das Problem der Staatenlosigkeit ein:
- „Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954" (von 63 Staaten ratifiziert)
- „Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961" (von 35 Staaten ratifiziert) regelt unter anderem, dass keiner Person die Staatsangehörigkeit aus „rassischen“, ethnischen, religiösen oder politischen Gründen aberkannt werden darf.
Die UN-Generalversammlung hat das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR damit beauftragt, den Beitritt der Staaten zu den beiden Übereinkommen aktiv zu fördern und die Umsetzung der Konventionen zu überwachen.
Österreich hat das Übereinkommen von 1961 im Jahr 1972 ratifiziert und jenes von 1954 im Jahr 2008.
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