Keine UNHCR-Beteiligung an neuem griechischen Asylverfahren
Athen - UNHCR wird sich nicht am neuen Asylverfahren in Griechenland beteiligen, solange nicht durch strukturelle Änderungen, faire und effiziente Asylverfahren garantiert sind.*
UNHCR stellt mit großer Sorge fest, dass die durch den neuen Präsidialerlass Nr. 81/2009** eingeführten strukturellen Veränderungen die vom internationalen und europäischen Recht geforderte Fairness und Effizienz des Asylverfahrens in Griechenland nicht ausreichend garantieren.
Durch den neuen Präsidialerlass wird die Entscheidungstätigkeit über Asylanträge dezentral auf über 50 Polizeidirektionen im ganzen Land verteilt, die jedoch mit gravierenden Unzulänglichkeiten in Bezug auf qualifiziertes Personal, Übersetzungsdienste und Rechtshilfemöglichkeiten konfrontiert sind.
Der neue Erlass schafft auch die bestehenden Berufungskommissionen ab, die bisher als Entscheidungsgremien in der zweiten Instanz fungierten. Es wird lediglich eine eingeschränkte Möglichkeit zur revisionsrechtlichen Überprüfung behördlicher Asylentscheidungen durch den griechischen Staatsrat beibehalten. Dadurch ist das Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht gewährleistet. Des Weiteren wird der stellvertretende Innenminister zur Entscheidungsinstanz für die anhängigen, noch nicht entschiedenen Berufungsfälle ernannt. Dies ist nicht mit EU-Recht vereinbar, wonach es einer vom ersten (behördlichen) Entscheidungsträger unabhängigen Berufungsinstanz bedarf.
"Aller Wahrscheinlichkeit nach wird es durch diese neuen Entwicklungen für Personen, die Schutz benötigen, nochmals deutlich schwerer, diesen Schutz auch zu erhalten", stellt der zuständige UNHCR-Regionalvertreter, Laurens Jolles, fest.
UNHCR kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt weder an den für das behördliche Asylverfahren vorgesehenen "Beratenden Flüchtlingskommissionen" noch an den mit der Überprüfung von etwa 30.000 anhängigen Berufungsverfahren befassten "Beratenden Berufungskommissionen" mitwirken.
Sollten die griechischen Behörden in der Zukunft strukturelle Änderungen in Angriff nehmen, die faire und effiziente Asylverfahren garantieren, steht UNHCR bereit, sich voll einbinden zu lassen und eine wirkungsvolle Rolle im Kontext der Asylverfahren in Griechenland zu spielen.
UNHCR wird seine enge Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden im Hinblick auf Schulungen, die Bereitstellung technischer Expertise und juristischer Beratung weiterführen, die Asylentscheidungspraxis weiter beobachten und der Regierung Vorschläge und Empfehlungen für zukünftige Verbesserung unterbreiten.
* Dieser Text ist die Übersetzung der Pressemeldung von UNHCR Athen vom 17. Juli 2009.
** Der Präsidialerlass vom 30. Juni 2009 enthält umfangreiche Änderungen für das griechische Asylverfahren und ist am 20. Juli 2009 in Kraft getreten.
Veröffentlicht am: 23.07.2009




